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Fördermöglichkeiten für Schutzrechte

Finanzielle Belastung mindern

Patentanwalt Dipl.-Ing. Detlef Brandt, Geschäftsführer Patent- und Innovations-Centrum Bielefeld GmbH (PIC) über neue Fördermöglichkeiten für Patente, Geschmacksmuster und Marken auf nationaler Ebene und im EU-Bereich.

Dass Schutzrechte, seien es Patente, Marken oder Designs, nicht umsonst zu bekommen sind, ist zwar eine unbestreitbare Tatsache, führt jedoch in Teilbereichen der Wirtschaft, für die diese Schutzrechte vorrangig geschaffen und hilfreich sind, teilweise zu Vorstellungen von Kosten in unrealistischer Höhe, die sich bei näherer Betrachtung in jedem Falle gegenüber den Nachteilen, kein Schutzrecht zu besitzen, relativieren. Trotzdem ist es wichtig, alle Möglichkeiten zu kennen, die von behördlicher Seite Erfinderinnen und Erfindern sowie Firmen an die Hand gegeben werden, die finanzielle Belastung im Rahmen der Beantragung und Erlangung von Schutzrechten zu mindern.

An dieser Stelle soll auf eine neue Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, die die europäische Gemeinschaft seit Anfang dieses Jahres unter dem Stichwort KMU-Fonds 2024 für die unterschiedlichen Bedürfnisse im Bereich des geistigen Eigentums zur Verfügung stellt. Der KMU-Fonds 2024 schließt dabei an die bereits 2022 und 2023 bereitgestellten Förderungs- möglichkeiten an.



Patentanwalt Dipl.-Ing. Detlef Brand

Die Fördermöglichkeiten der vergangenen beiden Jahre haben sich insbesondere durch die Weiterentwicklung des KMU-Fonds 2023 so positiv dargestellt, dass ein Anstieg von 22.479 Anträgen im Jahre 2022 auf insgesamt 34.800 im vergangenen Jahr festzustellen war. Dies zeigt ein wachsendes unternehmerisches Engagement und ein erhöhtes Bewusstsein für Fragen im Bereich des geistigen Eigentums.

Darüber hinaus war bei den Antragstellern eine weitere Verbesserung im Hinblick auf die Zufriedenheit mit dem Verfahrensablauf zu verzeichnen, die sich von dem bereits hohen Zufriedenheitsniveau von 93,5 Prozent im Jahre 2022 auf 95 Prozent im Jahre 2023 nochmals gesteigert hat, was die Akzeptanz des KMU-Fonds und die damit verbundenen Dienstleistungen des europäischen Gemeinschaftsmarkenamtes unterstreicht. Festzustellen ist zudem, dass die Zahl der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die auf eine gleichzeitige finanzielle Unterstützung mittels unterschiedlicher Möglichkeiten zurückgegriffen haben, sprunghaft von 15.929 (2022) auf 21.150 (2023) angestiegen ist, wobei die letztgenannte Zahl mit der Laufzeit des Programms bis 2025 aller Voraussicht nach weiter steigen wird.

Konkret ist festzuhalten, dass nach Genehmigung des KMU-Fondsprogramms 2024 durch den Verwaltungsrat und den Haushaltsausschuss der EU im Rahmen dieser Initiative der europäischen Kommission vom 22. Januar 2024 bis zum 13. Dezember 2024 neue Anträge auf Förderung gestellt werden können.

Was ist das KMU-Fondsprogramm?
Das KMU-Fondsprogramm ist ein Rückerstattungsprogramm, was bedeutet, dass wie bei den meisten Förderprogrammen üblich, die Kosten der zu fördernden Maßnahme zunächst vorgestreckt werden müssen. Das Programm sieht die Ausgabe von Gutscheinen vor, mit denen die Kosten für die entsprechenden Aktivitäten teilweise gedeckt werden können, wobei je nach Aktivität unterschiedliche Arten von Gutscheinen zur Verfügung stehen.

Angeboten werden vier unterschiedliche Arten von Gutscheinen, die verschiedene Produkte und Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums abdecken:

  • 75 % Kostenerstattung auf die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern auf nationaler, regionaler und EU-Ebene sowie 50 % Kostenerstattung außerhalb der EU (max. 1.000 €)
  • 75 % Kostenerstattung auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erlangung von Patenten auf nationaler und EU-Ebene (max. 3.500 €)
  • 50 % Kostenerstattung auf die Eintragung einer gemeinschaftlichen Pflanzensorte (max. 1.500 €)
  • 90 % Kostenerstattung auf einen IP-Scan (Vorabdiagnose von Rechten des gewerblichen Rechtsschutzes mit Analyse der immateriellen Vermögenswerte, der Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, max. 1.350 €, Wert ist je nach Land des Inanspruchnehmers unterschiedlich.)

In Deutschland sind alle aufgelisteten Gutscheine verfügbar, sofern das Unternehmen hier ansässig ist.

Schritte zur Inanspruchnahme des KMU-Fondsprogramms

  1. Registrierung für ein KMU-Fonds-Konto
    Für die Stellung eines Antrages auf Finanzhilfe ist die Registrierung für ein KMU-Fonds-Konto notwendig.
  2. Beantragung der Finanzhilfe und Gutscheine
    Mithilfe des KMU-Fonds-Kontos wird nach Entscheidung über die Art des Gutscheins der Antrag ausgefüllt und eingereicht. Zum Antrag beigefügt werden müssen ein Umsatzsteuernachweis sowie gegebenenfalls eine KMU-Erklärung.
    Sobald der Antrag genehmigt wurde, erfolgen die Finanzhilfezusage und die Bereitstellung der beantragten Gutscheine (üblicherweise innerhalb von 15 Arbeitstagen).
  3. Aktivierung der Gutscheine und Beantragung der Erstattung
    Nach Erhalt sind diese Gutscheine zu aktivieren, indem das Unternehmen innerhalb von zwei Monaten eine Erstattung beantragt, wobei Verlängerungen möglich sind. Die Erstattung wird auf der Plattform des KMU-Fonds-Kontos beantragt, nachdem die Kosten für die durch den Gutschein abgedeckte Dienstleistung bezahlt worden sind.

Durch die Aktivierung eines Gutscheines beginnt ein „Umsetzungszeitraum“ von sechs Monaten für Marken und Geschmacksmuster und zwölf Monaten für Patente, in dem zusätzliche Dienstleistungen und deren Erstattung beantragt werden können. Als Zeitfenster für die Kostenerstattung ist vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Monat vorgesehen.

Das oben beschriebene Förderprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der europäischen Gemeinschaft helfen, ihre Rechte bezüglich ihres geistigen Eigentums zu schützen. Dieser Schutz ist im digitalen Zeitalter unabdingbar. Die verschiedenen Schutzmöglichkeiten dienen dazu, einzigartige Ideen, Produkte oder Dienstleistungen gegen unerlaubtes Kopieren und unerlaubte Nutzung zu schützen. Voraussetzung der Inanspruchnahme ist ein Firmensitz in der Europäischen Union. Der Antrag kann von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten externen Vertreters gestellt werden.

Weitere Informationen:
https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/overview.
Unter dem Punkt „Häufig gestellte Fragen“ oder im Livechat gibt es Antworten auf weitere Fragen.
Das Informationszentrum des EUIPO ist telefonisch unter Tel.: +34 965 139100 oder per Mail customercare@euipo.europa.eu erreichbar.
Als regionaler Dienstleister steht auch die Patent- und Innovations-Centrum Bielefeld GmbH, Tel.: 0521/96 5050 oder E-Mail: info@pic-bielefeld.de zur Verfügung.

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