Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des PBL Media Verlag 
für Anzeigen, PR-Beiträge, Beihefter und Beilagen im Magazin (Stand: Mai 2018)

 

Allgemein »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, redaktioneller Portraits oder Advertorials eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.  Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PBL Media Verlages an.  Diese Bedingungen gelten ausschließlich.  Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der PBL Media Verlag hätte diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Auftragsannahme

 

(1) Für die Aufnahme von Anzeigenaufträgen an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Anzeige an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll (Aufpreis siehe aktuelle Mediadaten). Platzierungsaufträge können nur berücksichtigt werden, wenn dies aus herstellungstechnischen Gründen möglich ist.

 

(2) Alle in der Printausgabe veröffentlichen Beiträge und Anzeigen werden ganz, teilweise bzw. ergänzend auf der unternehmenseigenen Website im Internet (inkl. Verlinkung) veröffentlicht, es sein denn, der Kunde spricht sich schriftlich dagegen aus.

 

(3) Anzeigenaufträge werden vom PBL Media Verlag bestätigt. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so sind diese ebenfalls innerhalb eines Jahres abzunehmen. Bei telefonisch aufgegeben Texten oder Textänderungen wird keine Gewähr für die richtige Übernahme der Texte oder Änderungen in die Anzeigen übernommen.

 

(4) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller dem PBL Media Verlag gegenüber gemachten Angaben und gelieferten Daten trägt der Auftraggeber die Verantwortung.  Die Benutzung von Daten Dritter bedarf deren Zustimmung und gilt bei Auftragserteilung an den PBL Media Verlag als vom Auftraggeber eingeholt.  Sollten durch die Ausführung seines Anzeigenauftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-  oder Wettbewerbsrechte verletzt werden, haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch im Hinblick auf Rechte an Internet-Domains sowie an Inhalten und Gestaltungen von Homepages und Websites. Der Auftraggeber stellt den PBL Media Verlag in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

 

(5) Die Angabe von Preisinformationen ist in Anzeigenaufträgen nicht zulässig.

 

  1. Unterlagen

 

1)  Die vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellenden Unterlagen (wie z.B. Anzeigendaten, Texte, Logos, Druckvorlagen, Beilagen sowie sonstige Daten) müssen bei dem PBL Media Verlag spätestens bis zum in den jeweiligen Mediadaten genannten Einsendeschluss (Redaktions- / Anzeigenschluss) eingehen. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung stellen, ist der PBL Media Verlag nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen und von diesem zurück zu treten. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der PBL Media Verlag nach Prüfung unverzüglich Ersatz an.  Der PBL Media Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Ohne Vorlage eines farbverbindlichen Proofs kann keine Gewähr für die Farbwiedergabe des Anzeigenmotivs übernommen werden.

 

(2) Nach Erfüllung des Anzeigenauftrages erfolgt die Rückgabe der dem PBL Media Verlag   überlassenen Unterlagen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Anzeigenunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinung der Anzeige.

 

(3) Änderungen des ursprünglichen Anzeigenauftrags sind dem PBL Media Verlag vom Auftraggeber so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass eine technische Umsetzung noch möglich ist.  Der durch die Änderungen entstehende Mehraufwand bei dem PBL Media Verlag ist vom Auftraggeber zu tragen. Vorlagen zur Freigabe werden nur für vom PBL Media Verlag gestaltete Anzeigenaufträge und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgelegt. Eine Vorlage erfolgt jedoch nicht, wenn der Auftraggeber druckfertige Daten ohne Änderungswünsche zur Verfügung stellt oder seinen Anzeigenwortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält.  Erteilt der Auftraggeber seine schriftliche Freigabe nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, so gilt die Genehmigung zum Druck der Daten als erteilt, wenn der Auftraggeber auf diese Folge bei Setzen der Frist zur Freigabe ausdrücklich hingewiesen worden ist.

 

(4) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Konkurrenzausschluss ist nur bei Anzeigengrößen von ½ Seite an aufwärts auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten möglich, wenn nichts Anderes vereinbart ist.

 

  1. Rücktritt, höhere Gewalt

 

1)  Stornierungen von Anzeigenaufträgen werden nur bis 10 Tage vor dem offiziellen Anzeigenschluss der jeweils gültigen Mediadaten kostenfrei entgegengenommen.  Danach ist der PBL Media Verlag berechtigt, bis zum offiziellen Anzeigenschluss, ohne weiteren Nachweis des Schadens, eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Auftragswertes zu berechnen; für Stornierungen nach dem offiziellen Anzeigenschluss werden 50% des Auftragswertes dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.  Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

 

(2)  Der PBL Media Verlag behält sich ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Anzeigen- oder Beilagen Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach pflichtgemäßem Ermessen vom PBL Media Verlag gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, die Veröffentlichung für den PBL Media Verlag unzumutbar oder der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung für vorhergehende oder laufende Aufträge in Verzug ist. Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Beilagen Aufträge sind für den Verlag erste nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.

 

(3) Die Ablehnung eines Anzeigenauftrages wird nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

 

(4)  Der PBL Media Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen, zudem Verzugszinsen in Höhe von 2 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnen.  Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der PBL Media Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 

(5)  Sollte der PBL Media Verlag an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die den PBL Media Verlag oder ihre Zulieferer betreffen, gehindert werden und die der PBL Media Verlag auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, so verlängert sich ihre Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

 

  1. Preise / Zahlungsbedingungen

 

(1)  Die jeweiligen Preise ergeben sich aus den jeweils gültigen Mediadaten des PBL Media Verlages.  Kosten für herzustellende Druckunterlagen sind im Anzeigenpreis nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

(2) Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.

 

(3)  Die Rechnung ist 10 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurde ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Der PBL Media Verlag behält sich ein Recht auf Vorkasse ausdrücklich vor. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto des PBL Media Verlages einzuzahlen. Nachlässe auf vorzeitige Zahlungen werden nicht gewährt.  Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Empfang schriftlich geltend gemacht werden.

 

(4)  Der PBL Media Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.  Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.  Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmeerscheinung.

 

(5) Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die jeweils gültige Preisliste für Agenturen des Verlages zu halten. Eine Provision wird nur gewährt, wenn der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

 

(6)  Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen sowie mit Gewährleistungsansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gegenüber dem PBL Media Verlag aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.  Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.

 

(7) Neue Preise und Geschäftsbedingungen werden mit dem Tag ihres Inkrafttretens wirksam. Für laufende Anzeigenabschlüsse wird eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt, sofern die Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Anzeigen bereits begonnen hat.

 

  1. Gewährleistung

 

(1) Offensichtliche Mängel der Anzeigen sind dem PBL Media Verlag unverzüglich nach Überlassen eines Vordrucks der Druckschrift bzw.  nach Erscheinen schriftlich anzuzeigen.  Später eingehende Mängelrügen werden nicht mehr berücksichtigt. Die betreffende Anzeige gilt dann als genehmigt.

 

(2)  Für den Fall, dass die in Auftrag gegebene Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt ist, steht dem Auftraggeber wegen Unmöglichkeit bzw.  aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein Recht auf Nacherfüllung zu, sofern die Druckschrift bereits gedruckt und erschienen ist. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen.

 

Bei kostenpflichtigen Veröffentlichungen steht dem Auftraggeber in diesen Fällen aber sofort ein Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages zu.

 

  1. Haftung

 

(1) Der PBL Media Verlag haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. (Verletzung von Kardinalpflichten).

 

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet der PBL Media Verlag   nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden.  Sie haftet in diesem Fall nicht für mittelbare Folgeschäden.

 

(3) Im Übrigen ist die Haftung des PBL Media Verlages auf einen voraussehbaren Schadensumfang beschränkt und der Höhe nach auf das für den betreffenden Anzeigenauftrag zu zahlende Entgelt begrenzt.

 

(4)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es sich um eine Garantieerklärung oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels handelt sowie im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

(5) Eine Verschiebung des Erscheinungstermins der jeweiligen Publikation berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.

 

  1. Verjährung

 

Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen gem. Ziffer 6 Abs. 4.

 

  1. Datenschutz

 

Der PBL Media Verlag speichert, be- und verarbeitet im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene personenbezogene Daten (Anrede, Vorname, Name, Unterneh-
men, Anschrift, E-Mail, Telefon, Fax und sonstige allgemein zugängliche Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken, ( i.d.R. Veröffentlichung einer Werbeanzeige im Magazin, postalische und / oder elektronische Information und Kommunikation) verwendet werden können.
(Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO i.V.m und soweit deren Anwendungsbereich verlassen wird, Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz nach DSGVO  finden Sie unter folgendem Link: https://mawi-westfalen.de/datenschutzerklaerung/

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Deutsches Recht

 

(1)  Die Vertragsparteien vereinbaren, sofern es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, ausdrücklich Bielefeld als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw.  Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

(2) Ersatzweise gilt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes im Sinne des §29 Zivilprozessordnung als vereinbart, der sich aus der Natur des Schuldverhältnisses ergibt.

 

(3)  Darüber hinaus ist jeder Vertragspartner berechtigt, den anderen an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen.

 

(5) Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller übrigen Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend.

 

PBL Media Verlag
Christiane Peters
Hauptstraße 22
33415 VERL

 

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