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Elektrifizierung des Fuhrparks

Die Ladesäule ist nur die Spitze des Eisbergs

Warum gewerbliche Ladeinfrastruktur nicht mit der Bestellung der Hardware beginnt – und welche fünf Fragen Unternehmen zuerst klären sollten.

„Nächste Woche bekomme ich eine Kompakt-Ladestation mit 400 kW Leistung geliefert. Ich glaube, ich brauche dafür noch ein Fundament. Haben Sie so etwas? Was brauche ich für den Anschluss sonst noch?“ Dieser Anruf markierte den Beginn einer inzwischen langjährigen Kundenbeziehung. Zwischen ihm und der Inbetriebnahme lagen rund 18 Monate. Nicht, weil die Ladestation kompliziert gewesen wäre, sondern weil die eigentliche Aufgabe unter und hinter der sichtbaren Hardware lag: Leistungsbedarf, Netzanschluss, Transformator, Leitungswege, Tiefbau, Schutztechnik, Abrechnung und Betrieb mussten zu einem funktionierenden Gesamtsystem werden.

Kompakt-Ladestationen gehören heute zum gewohnten Stadtbild: auf Parkplätzen des Einzelhandels, an Tankstellen oder in eigens geschaffenen Ladeparks. Die gesamte Schnellladetechnik steckt in der Säule, sie braucht nur noch ausreichend Energie. Das macht sie flexibel im Aufstellort, ideal überall dort, wo Pkw oder einzelne Nutzfahrzeuge ad hoc in kurzer Zeit möglichst viel Energie laden sollen.

In Lade-Depots für schwere Nutzfahrzeuge zählen Energie- und Platzeffizienz – und damit eine andere Hardware: Zentrale Power Units versorgen mehrere abgesetzte Ladestationen, die Dispenser, und verteilen die Energie nach Standzeit, Ladestand und Fahrzeugtyp auf die Ladepunkte.

Wer auf den Hof eines Logistikunternehmens fährt, sieht meist nur die Ladestationen und markierten Stellplätze. Gemessen am Gesamtprojekt ist das der kleinste Teil. Für die Versorgung eines E-Lkw-Depots mit sechs Ladepunkten an drei Dispensern vergraben wir in rund 150 Metern Kabelgraben gut zwei Kilometer Leistungskabel – mehr als vier Tonnen Kupfer. Dazu kommen Trassen, Fundamente, Verteilungen und oft eine eigene Transformatorenstation. Die Ladesäule ist buchstäblich nur die Spitze des Eisbergs.

Wer ein Projekt belastbar planen will, prüft daher zuerst die folgenden fünf Fragen in dieser aufeinander aufbauenden Reihenfolge. Der Prozess als Ganzes bildet die Grundlage für die Hardware-Konfiguration.

Grafik: LadeZeit

1. Was soll am Standort tatsächlich geladen werden?

Grundlage jeder Auslegung ist das Nutzungsprofil: Fahrzeugklassen, Anzahl, Standzeiten, Einsatzprofile und der geplante Umstellungspfad der nächsten Jahre. Eine Zugmaschine mit zehn Stunden Standzeit über Nacht stellt andere Anforderungen als ein Kundendienstfahrzeug, das zwischen zwei Einsätzen vierzig Minuten am Lager steht. Erst daraus ergibt sich der Leistungsbedarf über den Tagesverlauf, und aus ihm Anschlussleistung, Zahl und Bauart der Ladepunkte sowie die Anforderungen an das Energiemanagement. Ausgelegt wird auf die Leistung, die der Betrieb wirklich braucht – das Typenschild der Hardware ist dafür kein Maßstab.

2. Was kann der Standort bereits – und wo liegen seine Grenzen?

Erhoben wird der Zustand der elektrischen Anlagen: Anschlussleistung und Spannungsebene, Reserven der Hauptverteilung, Schutzeinrichtungen, Kabeltrassen, Stellflächen, Zufahrten. Auf die Bitte um Leitungspläne und Single-Line-Diagramm antworten selbst Unternehmen mit eigener Energieabteilung für ihre Altstandorte oft: „Da haben wir leider gar nichts. Das ist auch für uns eine Blackbox.“ Dann werden Pläne rekonstruiert, Verteilungen geöffnet und Lastgangmessungen durchgeführt, um Grundlast und verbleibende Reserve zu kennen.

Zum Bestand zählt auch, was in den vergangenen Jahren an Energietechnik hinzugekommen ist. Eine PV-Anlage belegt Anschlusskapazität und bringt eigene Anforderungen an den Netz- und Anlagenschutz mit, ein Batteriespeicher ebenso, eine Wärmepumpe erhöht die Grundlast. Beschafft wurden diese Komponenten meist einzeln, betrieben werden sie über denselben Anschluss und dieselbe Verteilung. Die Ladeinfrastruktur wird oft zum größten Verbraucher am Standort – und hängt an derselben Verteilung wie alles andere.

3. Reicht der Netzanschluss – und wann kommt der Netzbetreiber ins Spiel?

Reicht die vorhandene Leistung nicht, wird der Netzanschluss zum kritischen Pfad. Das Anschlussbegehren beim Verteilnetzbetreiber setzt bereits eine Vorplanung voraus: Anzahl und Nennleistung der Ladepunkte, maximaler gleichzeitiger Leistungsbezug, Bauablauf, Inbetriebsetzungstermin. Je nach Netzgebiet endet das Verfahren in einer Erhöhung der bestehenden Anschlussleistung oder in einem Mittelspannungsanschluss mit eigener Transformatorenstation – mit anderem Aufwand und vor allem anderer Zeitschiene.

Und die Warteschlange wird länger. Die Bundesnetzagentur zählte für 2025 rund 18.000 Netzanschlussbegehren allein für Batteriespeicher, 194 Prozent mehr als im Vorjahr; von 574 angefragten Gigawatt wurden 54 zugesagt, im Verteilnetz erhielten rund acht Prozent der Anfragen eine Zusage. Ein Ladepark ist etwas anderes als ein Speicher, er steht bei den Netzbetreibern aber in derselben Bearbeitungsreihe. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) beschreibt zudem eine Flut unreifer Anträge, die Kapazität blockiert; formal unvollständige Begehren bleiben häufig ohne Rückmeldung liegen.

Die Netzbetreiber reagieren. Die vier Übertragungsnetzbetreiber bewerten Anträge seit April 2026 in festen Zyklen nach Reifegrad statt nach Eingangsdatum. Auf Ladeparks im Verteilnetz ist das nicht eins zu eins übertragbar, die Richtung ist aber klar: Erste Verteilnetzbetreiber vergeben größere Anschlüsse nur noch zu festen Stichtagen, weitere werden folgen. Wer einen Stichtag verpasst, wartet auf das nächste Fenster – bei jährlicher Öffnung bis zu zwölf Monate.

Schon heute braucht die Erweiterung oder Neuherstellung eines Mittelspannungsanschlusses nach unserer Erfahrung zwölf bis 24 Monate. Jeder der rund 820 Verteilnetzbetreiber in Deutschland hat eigene Technische Anschlussbedingungen; erst nach positivem Bescheid kann der darauf abgestimmte Transformator bestellt werden, bei derzeit 40 bis 50 Wochen Lieferzeit. Die Konsequenz: Der Netzanschluss gehört an den Anfang des Projekts, nicht hinter die Hardwarebestellung.

4. Wie werden Ladepunkte Teil eines Energiesystems?

Erst wenn Nutzungsprofil, Bestand und verfügbare Leistung zusammenliegen, entsteht das technische Konzept: Gleichzeitigkeitsfaktor, Aufteilung in AC- und DC-Ladepunkte, Anbindung an die Hauptverteilung, Schutzkonzept und das Zusammenspiel von PV-Anlage, Speicher, Energie- und Lastmanagement. Die Ausführungsplanung übersetzt das Konzept in baubare Unterlagen: Stromlaufpläne, Kabellisten, Trassenpläne, Leistungsverzeichnisse für Tiefbau und Elektroinstallation. Hier entscheidet sich, ob am Ende ein funktionierendes und aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem entsteht.

Danach folgen Tiefbau, Fundamente, Kabelzug und Montage – im laufenden Betrieb, entsprechend terminiert – sowie Prüfung, Anmeldung beim Netzbetreiber und Inbetriebsetzung. Am Mittelspannungsnetz kommt der Konformitätsnachweis nach den einschlägigen VDE-Anwendungsregeln hinzu.

5. Was passiert nach der Inbetriebnahme?

Mit der Übergabe wird die Ladeinfrastruktur zum Betriebsmittel und unterliegt der wiederkehrenden Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Backend, Nutzerverwaltung, Lastmanagement und Entstörung müssen dauerhaft funktionieren. Wird Ladestrom gegenüber Mitarbeitenden oder Dritten abgerechnet, greift das Mess- und Eichrecht: eichrechtskonforme Messkapseln und ein Abrechnungssystem, das die Datensätze rechtssicher vorhält. Aus dem Bauprojekt wird ein Energie- und IT-System – und diese Prämisse gehört von Beginn an in die Planung, weil sich Messkonzept, Backend und Serviceprozesse nachträglich nur mit Mehraufwand korrigieren lassen.

Die richtige Reihenfolge spart Zeit – nicht Planung

Der Anruf vom Anfang zeigt, warum zwischen einer vermeintlich einfachen Hardwarefrage und der Inbetriebnahme 18 Monate liegen können. Nicht die Ladesäule war das Projekt. Das Projekt bestand darin, Nutzung, Standort, Netzanschluss, Energieversorgung, Bau und Betrieb in die richtige Reihenfolge zu bringen. Wer sie früh klärt, weiß vor der ersten Bestellung, ob der Standort das Projekt trägt, was es kostet und wann es fertig wird – und stellt das Netzanschlussbegehren, bevor es zum Risiko wird.

Fünf Fragen, bevor Sie Hardware bestellen

  • Quellen: Bundesnetzagentur, Netzanschlussbegehren und -zusagen für Batteriespeicher 2025 (SMARD, 25.08.2026); Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025; 50Hertz/Amprion/TenneT/TransnetBW, Reifegradverfahren für Netzanschlüsse, 2026; FfE. Praxisangaben zu Laufzeiten, Lieferzeiten und Materialmengen beruhen auf Projekterfahrung der Lade.ZEIT GmbH.

Autoren des Beitrags sind Marvin Beccard, Geschäftsführer Lade.ZEIT GmbH, und Holger Janutta-Winkler, Senior Key Account Manager bei LadeZEIT.

Weitere Informationen: www.lade-zeit.de

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