mawi digital-flat

Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung

Die „doppelte Anmeldung“: Chancen wahren, Risiken minimieren

Bei der Entscheidungsfindung, ob eine Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden soll, spielt in der Regel eine Frage die zentrale Rolle: Ist die Erfindung neu und erfinderisch? Diese Beurteilung bleibt dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorbehalten. Das hilft dem Anmeldewilligen in seiner Entscheidungsfindung nicht weiter, da die Prüfung der Erfindung die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung erfordert – inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Kosten und Risiken.

Ein wichtiges Instrument, um Risiken zu verringern, ist in den meisten Fällen die Durchführung einer sog. „Neuheitsrecherche“. Diese sollte von einer entsprechend qualifizierten Person durchgeführt werden, beispielsweise einem Patentanwalt bzw. einer Patentanwältin. Die Recherche hat jedoch zwei Nachteile: Erstens erzeugt sie zusätzliche Kosten. Wenngleich diese Kosten in aller Regel gut angelegt sind, empfindet sie – verständlicherweise – doch nicht jeder als attraktiv. Ein zweiter Nachteil ist die Zeitverzögerung. Durch die Recherche kann sich der Prozess einer geplanten Patentanmeldung um einige Wochen verzögern. Regelmäßig ist eine solche Verzögerung nicht akzeptabel, da eine Veröffentlichung der Erfindung unmittelbar bevorsteht oder andere Zwänge bestehen, die eine kurzfristige Einreichung der Anmeldung erfordern würden.
Wenn die Neuheitsrecherche aus diesen oder aus anderen Gründen nicht gewünscht ist, steht der Anmeldewillige weiterhin vor der Frage, ob er auf seine Erfindung ein Schutzrecht anmelden soll oder nicht. Diese Frage wiegt umso schwerer, desto größer die Zweifel sind, ob es die jeweilige Erfindung nicht doch schon im Stand der Technik geben könnte.

Eine Lösung dieses Problems kann in der „doppelten Anmeldung“ bestehen. Dieses Konzept sieht vor, dass der identische Anmeldetext zweimal eingereicht wird. Offiziell werden somit zwei Schutzrechte angemeldet anstelle nur eines. Für die eine der beiden Anmeldungen wird bei Einreichung der Prüfungs- bzw. Rechercheantrag gestellt, für die andere hingegen nicht. Sollte sich dann im Nachgang ein unliebsames Prüfungs- bzw. Rechercheergebnis ergeben, kann die zugehörige Anmeldung wieder zurückgenommen und ihre Veröffentlichung dadurch unterdrückt werden. Dies beinhaltet auch das Prüfungs- bzw. Rechercheergebnis, das ebenfalls nicht veröffentlicht wird. Die andere Anmeldung kann in diesem Fall weiterexistieren, ohne dass in der zugehörigen öffentlichen Akte ein Prüfungs- bzw. Rechercheergebnis einsehbar ist. Die verbleibende Anmeldung wird folglich nicht gegenüber Dritten „geschwächt“ und kann nach Veröffentlichung mit dem Zusatz „Patent angemeldet“ oder „gebrauchsmustergeschützt“ zu Werbezwecken verwendet werden.

Sollte sich das Rechercheergebnis hingegen in dem Sinne doch als positiv herausstellen, dass das DPMA keinen einschlägigen Stand der Technik zu der Erfindung auffinden konnte, kann die zugehörige Anmeldung weiterverfolgt und veröffentlicht werden. Das Prüfungsergebnis stellt gleichzeitig eine gute Grundlage für eine mögliche Entscheidung über eine Nachanmeldung im Ausland dar. Die andere Anmeldung, zu der kein Prüfungs- bzw. Rechercheantrag gestellt wurde, kann in diesem Fall aufgegeben werden.
Die „doppelte Anmeldung“ bietet somit den Vorteil der Prüfung bzw. Recherche, ohne aber das Risiko in Kauf nehmen zu müssen, entweder am Ende ohne Schutzrecht(-sanmeldung) dazustehen oder ungewollt ein unliebsames Prüfungsergebnis für die Öffentlichkeit einsehbar zu machen.

Da die Kosten für eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung größtenteils aus dem anwaltlichen Honorar für die Ausarbeitung der Anmeldungsunterlagen bestehen, sind die Mehrkosten für die „zweite Anmeldung“ überschaubar. Meist fällt zusätzlich zu den geringen amtlichen Gebühren lediglich eine Verwaltungsgebühr seitens der vertretenden Patentanwaltskanzlei an. Der Mehrwert der „zweiten Anmeldung“ ist daher in den einschlägigen Konstellationen in der Regel deutlich höher als die gegenüberstehenden Mehrkosten.

spot_img

Weitere Beiträge

Unsere PremiumPartner